Weite grüne Felder mit Traktorspuren und zahlreichen Windkraftanlagen am Horizont unter bewölktem Himmel.

W-31: windstill, landschaftlich schützenswert, technisch vorbelastet

Der 2. Entwurf des Regionalplans Windenergie für Südwestthüringen liegt aus. Das Grabfeld steht beim geplanten Windkraftausbau in Südwestthüringen besonders im Brennpunkt.

Warum der Bau von W31 eine schlechte Idee ist

Gründe gegen den Bau von W31

Aus der offiziellen Präferenzraumstudie, die vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde, ergibt sich ein klares Bild über den geplanten Standort W-31 im Grabfeld. Die Studie benennt gleich mehrere Faktoren, die gegen eine Ausweisung als Windvorranggebiet sprechen.

Flächenziel verdoppelt

Geringes Windpotenzial im Grabfeld

Laut der Ministeriumsstudie sind im Grabfeld weiträumig Windleistungen von unter 100 W/m² zu erwarten. Rhön und Thüringer Wald verlaufen quer zur Hauptwindrichtung (Südwest) und wirken dabei wie ein Windschatten (vgl. S. 18 der Präferenzraumstudie) – die erforderliche Mindestwindleistung für wirtschaftlich tragfähige Windenergienutzung liegt jedoch bei 200 W/m² (vgl. S. 16).

Weiße Störche auf einer grünen Wiese vor einem Dorf und bewaldeten Hügeln im Hintergrund.

Empfindliches Landschaftsbild

Die Präferenzraumstudie stuft das Landschaftsbild im geplanten Windvorranggebiet Grabfeld als besonders wertvoll und schützenswürdig ein, was einer Windenergienutzung entgegensteht (siehe Karte Südwestthüringen: https://innen.thueringen.de/kommunales/strategische-landesentwicklung-und-demografie/raumordnung-und-landesplanung/praeferenzraumstudien-fuer-die-windenergienutzung).

Zwei Greifvögel kreisen mit weit ausgebreiteten Schwingen majestätisch am wolkenlosen, strahlend blauen Himmel.

Kleinräumig wechselndes Windpotenzial

Die Studie des Ministeriums stellt die kleinräumigen Wechsel von hohem und niedrigem Windpotenzial im Grabfeld heraus, was die Planungsunsicherheit erhöht, da die Ergebnisse der Flächenanalyse nicht verlässlich auf konkrete Standorte übertragen werden können. Ein Windvorranggebiet setzt jedoch ein zusammenhängendes, flächig nutzbares Areal mit konsistentem Windpotenzial voraus – eine Voraussetzung, die das Grabfeld nicht erfüllt (siehe S. 18 Präferenzraumstudie).

Weite Luftansicht von grünen Feldern, Industriegebäuden und einem Dorf vor einem bewaldeten Hintergrund.

Technische Vorbelastung

Das Grabfeld ist durch Autobahnnähe, ein vorhandenes Industriegebiet und ein im Bau befindliches Umspannwerk technisch bereits erheblich vorbelastet. Das Abwägungsgebot nach § 7 Abs. 2 ROG verpflichtet die Planungsträger, diese Belange nicht isoliert, sondern in ihrer Gesamtheit und gegenseitigen Wechselwirkung zu betrachten – mit der Folge, dass die kumulative technische Vorbelastung einer zusätzlichen Ausweisung als Windvorranggebiet entgegensteht (siehe https://windwiderstand.de/regionalplan/#W-31).

Natur- und Artenschutz

Natur nicht gefährdet? – Die Bilder sprechen eine andere Sprache

Der Entwurf bezeichnet das Landschaftsbild im betroffenen Gebiet als unterdurchschnittlich. Die im Entwurf enthaltene Einzelfallprüfung kommt zudem zu dem Schluss, dass weder Dichtezentren für kollisionsgefährdete Brutvogelarten noch Vogelzugkorridore vorliegen (S. 199). Fledermausschutz und artspezifische Mindestabstände zu störungsempfindlichen Arten werden ebenfalls verneint. Die Aufnahmen der Anwohner zeichnen jedoch ein anderes Bild.

Mehrere Weißstörche auf einer grünen Wiese mit gelben Blumen unter einem weiten, blauen Himmel.

Weißstorche

Max Koob (13.06.2026)

Zwei Greifvögel kreisen mit weit ausgebreiteten Schwingen majestätisch am wolkenlosen, strahlend blauen Himmel.

Weißstorch im Flug

anonym (13.02.2026)

Graureiher thront auf einem Ast eines belaubten Baumes über einer weiten, grünen Feldlandschaft.

Sichtung eines Weißstorchs

anonym (10.06.2026)

Weiße Störche auf einer weiten grünen Wiese vor einem kleinen Dorf und bewaldeten Hügeln.

Weißstorch Sichtung

Max Koob (13.06.2026)

Vier Weißstörche stehen auf einer saftig grünen Wiese vor einem Hintergrund aus dichten Bäumen.

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Zahlen zum Plan

Das Windvorranggebiet W-31 im Grabfeld auf einen Blick

Hier sind die Eckdaten zum Windvorranggebiet W-31 aus dem 2. Entwurf des Regionalplans Windenergie für Südwestthüringen.

336

Hektar

14

Geschätzte Anlagen

1 km

Abstand zu Behrungen

100 W/m²

Windleistung im Grabfeld (bei 215 W/m² ist Mindestwert für Windradnutzen)

FRAGEN UND ANTWORTEN

Was Sie zum 2. Entwurf wissen sollten

Die wichtigsten Fragen zum Regionalplan und zur Stellungnahme – kurz erklärt.

Was ist ein Windvorranggebiet?

Ein Vorranggebiet ist eine im Rahmen der Raumordnung festgelegte Fläche, die gezielt für die Nutzung durch Windkraftanlagen reserviert wird.

Wer entscheidet über den Bau?

Über den Regionalplan entscheidet ein Gremium aus Landräten und Oberbürgermeistern. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden wurden in der Vorplanungsphase unter Verschwiegenheitsverpflichtung eingebunden. Eine unmittelbare demokratische Mitbestimmung besteht dabei nicht.

Was passiert nach dem 20. Juli 2026?

Nach Fristende werten die Landräte und Oberbürgermeister alle Stellungnahmen aus. Die Abwägung fließt in den finalen Regionalplan ein. Wer jetzt schweigt, verzichtet auf Einfluss.

Was genau ist der 2. Entwurf des Regionalplans?

Der 2. Entwurf legt 40 neue Vorranggebiete für Windenergie auf 1,8 Prozent der Regionsfläche fest. Er liegt bis zum 20. Juli 2026 öffentlich aus und ist die Grundlage für Ihre Stellungnahme.

Kann ich nach Fristende noch Einwände erheben?

Formell ist die Stellungnahmefrist strikt. Verspätete Einwände müssen im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Nutzen Sie das Fenster bis zum 20. Juli 2026.

Wie reiche ich eine Stellungnahme ein?

Über das Formular auf Windwiderstand.de können Sie ihre Stellung einreichen.

Noch offene Fragen?

Schreiben Sie uns eine Nachricht – wir antworten zeitnah und direkt.

Waldlandschaft mit Windkraftanlagen in Südwestthüringen

Haben Sie Ihre Einwände schon eingereicht?

Bis zum 20. Juli 2026 liegt der 2. Entwurf aus. Danach entscheiden Landräte und Oberbürgermeister. Reichen Sie Ihre Stellungnahme noch heute ein.