
Frist läuft: bis 20. Juli Stellung nehmen
Der 2. Entwurf liegt aus. 7.483 Hektar, 40 neue Vorranggebiete. Jetzt ist der Zeitpunkt für Ihre Einwände – nicht erst im Genehmigungsverfahren. Wir helfen Ihnen bei der Stellungnahme.


Bis zum 20. Juli 2026 können Sie Stellung nehmen
Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Südwestthüringen liegt aus. Nach dem 20. Juli entscheiden Landräte und Oberbürgermeister – ohne Ihre erneute Beteiligung. Nutzen Sie Ihr Recht auf Einspruch, solange die Frist läuft.
Jetzt zum 2. Entwurf des Regionalplans äußern
Die Frist endet am 20. Juli 2026. Nutzen Sie das Formular, um Ihre Einwände zu dokumentieren. Wir leiten Ihre Stellungnahme an die zuständige Stelle weiter.
Häufige Fragen zum Beteiligungsverfahren
Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Ihre Stellungnahme.
Kann ich meine Stellungnahme direkt per E-Mail einreichen?
Ja. Senden Sie Ihre Stellungnahme an die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen per E-Mail. Wichtig ist, dass Sie die Bezeichnung des Vorranggebiets angeben, auf das sich Ihr Einwand bezieht.
Muss ich meine Stellungnahme selbst verfassen oder helfen Sie dabei?
Sie können Ihre Stellungnahme selbst schreiben. Wir helfen Ihnen, die relevanten Fakten zu Ihrem Gebiet zu finden – etwa Größe, betroffene Gemeinden und planungsrechtlicher Status –, damit Ihre Argumente präzise sind.
Was passiert, wenn die Frist am 20. Juli 2026 verstreicht?
Nach dem 20. Juli 2026 entscheiden die Landräte und Oberbürgermeister ohne weitere öffentliche Beteiligung. Dann ist der Plan für die nächsten Jahre festgeschrieben. Ein Einwand nach Fristende ist nicht mehr möglich.
An wen genau muss ich meine Stellungnahme richten?
An die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Die genaue Adresse und die zuständige Kontaktperson finden Sie auf der ersten Seite des 2. Entwurfs – wir verlinken sie Ihnen auf Anfrage.
Kann ich gegen einzelne Vorranggebiete Einspruch einlegen?
Ja. Sie können sich gezielt auf ein bestimmtes Vorranggebiet beziehen, zum Beispiel W-23 Mittelberg. Nennen Sie die Gebietsbezeichnung, dann wird Ihr Einwand dem richtigen Verfahren zugeordnet.
Was kostet mich die Abgabe einer Stellungnahme?
Die Abgabe einer Stellungnahme ist kostenfrei. Sie müssen lediglich Porto oder eine Internetverbindung aufbringen. Es fallen keine Gebühren für das Verfahren an.
Weitere Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer konkreten Frage. Wir antworten innerhalb eines Werktages.
Was sagen andere zum 2. Entwurf?
Lesen Sie, wie Bürger und Gemeinden die aktuellen Planungen bewerten und warum viele jetzt handeln.
Die Karte auf Windkraft Grabfeld hat mir gezeigt, dass direkt neben unserem Dorf ein neues Vorranggebiet ausgewiesen werden soll. Ohne die Plattform hätte ich die Frist verpasst.

Martina B.
Anwohnerin, Landkreis Hildburghausen
Dass 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windkraft vorgesehen sind – und der Großteil davon im Wald – war mir vorher nicht bewusst. Die Aufbereitung ist sachlich und genau das, was fehlt.

Dr. Thomas K.
Gemeinderat, Region Grabfeld
Endlich eine Seite, die den Plan verständlich macht, ohne ihn zu beschönigen. Die Stellungnahmefrist bis zum 20. Juli 2026 ist kurz – ohne diese Infos wäre ich ahnungslos geblieben.

Sandra M.
Landwirtin, Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Die Karte zeigt es. Die Frist läuft.
Sie haben die Gebiete gesehen, die Flächen gesehen, die Zahlen gesehen. Der 2. Entwurf liegt aus – Ihre Stellungnahme entscheidet mit.