Luftaufnahme von bewaldeten Hügeln in Südwestthüringen mit Windkraftanlagen am Horizont

40 Vorranggebiete im Überblick: Der 2. Entwurf liegt aus

7.483 Hektar, 1,8 Prozent der Regionsfläche. Erfahren Sie, welche Gebiete betroffen sind und wie Sie bis zum 20. Juli 2026 Stellung nehmen können.

VORRANGGEBIETE IM BLICK

Welche Flächen sind im 2. Entwurf betroffen?

40 neue Vorranggebiete, rund 7.483 Hektar – der Großteil liegt im Wald. Hier sehen Sie die Flächen, über die jetzt entschieden wird.

Luftaufnahme eines Waldgebiets mit markierten Grenzen und Windkraftanlagen am Horizont
Kartenausschnitt mit farbig hervorgehobenen Vorranggebieten für Windenergie
Offene Hügellandschaft mit einer einzelnen Windkraftanlage am Horizont
Detailaufnahme eines Regionalplans mit nummerierten Zonen und Maßstabsleiste
Waldgebiet mit Schneise und gerodeter Fläche als mögliches Entwicklungsgebiet
Moderne Windenergieanlage auf einem Höhenzug über dem Wald bei bewölktem Himmel
PLANANALYSE

1,8 Prozent klingen wenig – bis man die Karte sieht

40 neue Vorranggebiete, 7.483 Hektar, drei Viertel davon im Wald. Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie für Südwestthüringen verschiebt die Flächenkulisse grundlegend. Die alten Vorranggebiete aus 2012 werden abgelöst, die neuen liegen oft dort, wo bis vor kurzem keine Windkraft erlaubt war.

STIMMEN AUS DER REGION

Lesen Sie, was andere zum 2. Entwurf sagen

Bürger und Gemeindevertreter aus Südwestthüringen teilen ihre Einschätzung zu den neuen Vorranggebieten und zum Beteiligungsverfahren.

Die Karte zeigt klar: 40 neue Gebiete, die meisten im Wald. Dass man als Bürger nur bis zum 20. Juli Einspruch einlegen kann, war mir vorher nicht bewusst.

Anja Klein

Anja Klein

Anwohnerin, Landkreis Hildburghausen

Wir wurden als Gemeinde in der Vorphase unter Verschwiegenheit eingebunden. Der 2. Entwurf steht jetzt – und die Entscheidung fällt ohne direkte demokratische Legitimation.

Markus Seifert

Markus Seifert

Bürgermeister a. D., Thüringen

1,8 Prozent der Regionsfläche sind für Windkraft vorgesehen. Das klingt wenig, aber 7.483 Hektar bedeuten massive Veränderungen für unsere Landschaft.

Dr. Sandra Weber

Dr. Sandra Weber

Landschaftsplanerin, Südwestthüringen

FRAGEN ZUM PLAN

Häufige Fragen zu den Vorranggebieten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie.

Was passiert, wenn ich keine Stellungnahme einreiche?

Dann entscheiden Landräte und Oberbürgermeister ohne Ihre Einschätzung. Die Frist endet am 20. Juli 2026. Danach ist der Plan für Jahre festgeschrieben – und Ihre Einwände im Genehmigungsverfahren sind stark eingeschränkt.

Kann ich später noch gegen einzelne Anlagen klagen?

Ja, aber die Hürden sind höher. Ist ein Gebiet erst als Vorranggebiet festgesetzt, prüft die Genehmigungsbehörde nur noch die konkrete Anlage, nicht mehr die Flächenauswahl. Der effektivste Hebel für Widerspruch ist das Beteiligungsverfahren jetzt.

Wer hat die neuen Vorranggebiete eigentlich ausgewählt?

Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Das Gremium besteht aus Landräten und Oberbürgermeistern. Die Bürgermeister betroffener Orte wurden in der Vorphase unter Verschwiegenheit eingebunden. Eine direkte demokratische Abstimmung gab es nicht.

Warum liegen so viele neue Flächen im Wald?

Der 2. Entwurf weist überwiegend Waldflächen aus, die nach der ursprünglichen Linie des Thüringer Waldgesetzes für Windkraft gesperrt waren. Das sind rund 75 Quadratkilometer – etwa 10.500 Fußballfelder. Die ursprünglichen Sperrungen wurden gelockert.

Was bedeutet Vorranggebiet genau für mein Grundstück?

Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Vorranggebiets, kann dort eine Windkraftanlage errichtet werden – unabhängig von Ihrer Zustimmung. Das Planungsrecht setzt sich über private Eigentumsinteressen hinweg. Eine Entschädigung ist möglich, aber nicht automatisch.

Gelten die alten Vorranggebiete aus 2012 noch?

Nein. Mit Inkrafttreten des neuen Plans werden die 14 rechtskräftigen Gebiete abgelöst. Bestehende Anlagen behalten Bestandsschutz. Einige liegen jetzt innerhalb neuer, oft stark erweiterter Gebiete – wie W-23 Mittelberg, das den alten W-10 flächig ersetzt.

Noch offene Fragen?

Schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen, den Plan zu verstehen und Ihre Stellungnahme vorzubereiten.

Windkraftanlagen in einer Hügellandschaft bei Abendlicht

Ihre Stellungnahme zum 2. Entwurf

Bis zum 20. Juli 2026 liegt der Plan aus. Nutzen Sie die Frist — danach entscheiden Landräte und Oberbürgermeister.