Luftaufnahme von bewaldeten Hügeln in Südwestthüringen mit Windkraftanlagen am Horizont

Planung ohne Beteiligung? Ein Widerspruch.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Windenergie liegt aus. 40 neue Vorranggebiete auf 7.483 Hektar – Ihre Stellungnahme bis zum 20. Juli 2026 entscheidet mit.

MITMACHEN

Lesen, prüfen, Stellung nehmen

Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie liegt aus. 40 neue Vorranggebiete, über 7.400 Hektar Fläche. Jetzt ist die Gelegenheit, Einwände einzureichen – bevor die Entscheidung gefallen ist.

DIE ARBEIT

40 Vorranggebiete im Detail

Jedes der 40 Gebiete aus dem 2. Entwurf hat eigene Grenzen, Größen und betroffene Gemeinden. Wir zeigen Ihnen die genaue Lage und den planungsrechtlichen Status.

Luftaufnahme eines bewaldeten Hügels in Thüringen, der als Vorranggebiet für Windenergie vorgesehen ist
Ausschnitt aus der Regionalplankarte mit farbig markierten Vorranggebieten Windenergie
Person zeigt auf eine gedruckte Karte von Südwestthüringen mit markierten Windenergieflächen
Moderne Windkraftanlage auf einem Waldkamm in Thüringen vor blauem Himmel
Stapel mit ausgedrucktem Regionalplan und Stellungnahmeformularen auf einem Holztisch
Topografische Karte des Thüringer Waldes mit handschriftlichen Notizen und Grenzmarkierungen
40 VORRANGGEBIETE

Das sagen unsere Mitstreiter zum 2. Entwurf

Bürgermeister, Ortsvorsteher und Bürger haben den Plan geprüft. Ihre Einschätzung zu Flächenkulisse und Verfahren.

Die neue Fläche W-23 Mittelberg ist gegenüber dem alten W-10 massiv erweitert. Wir haben im Beteiligungsverfahren jetzt die letzte Chance, konkrete Einwände zu den Abstandsflächen zur Ortslage einzubringen.

Thomas Berger

Thomas Berger

Bürgermeister, Gemeinde Grabfeld

Dass 1,8 Prozent der Regionsfläche plötzlich für Windkraft ausgewiesen werden sollen, davon der Großteil im Wald – das hätte vor zwei Jahren noch niemand für möglich gehalten. Der Druck aus Erfurt ist enorm.

Dr. Martina Seidel

Dr. Martina Seidel

Ortsvorsteherin, Römhild

Was mich stört: Die Bürgermeister wurden unter Verschwiegenheit eingebunden. Eine richtige Diskussion in den Gemeinderäten gab es nicht. Jetzt sollen wir in wenigen Wochen Stellungnahmen abgeben, die den Plan für Jahre festlegen.

Jürgen Krämer

Jürgen Krämer

Gemeinderat, Milz

Unser Hof liegt direkt neben einem der neu ausgewiesenen Vorranggebiete. Im Genehmigungsverfahren haben wir dann kaum noch Einspruchsmöglichkeiten. Ich hoffe, dass viele Bürger die Frist bis zum 20. Juli nutzen.

Anne Wagner

Anne Wagner

Landwirtin, Hendungen

FRAGEN ZUM PLAN

Die 40 Gebiete auf dem Prüfstand

Antworten auf die häufigsten Fragen zum 2. Entwurf und zum Beteiligungsverfahren.

Warum liegt der Großteil der neuen Flächen im Wald?

Der 2. Entwurf weist viele Flächen aus, die nach dem Thüringer Waldgesetz eigentlich für Windkraft gesperrt waren. Das ist kein Zufall – es ist eine planerische Entscheidung der Regionalen Planungsgemeinschaft, die Sie in Ihrer Stellungnahme kritisieren können.

Was passiert, wenn ich keine Stellungnahme einreiche?

Dann verzichten Sie auf Ihr gesetzliches Beteiligungsrecht. Nach dem 20. Juli 2026 entscheiden Landräte und Oberbürgermeister ohne Ihre Einwände. Der Plan wird für Jahre festgeschrieben – spätere Klagen sind deutlich schwieriger.

Bestehen alte Vorranggebiete aus 2012 fort?

Nein. Mit Inkrafttreten des neuen Plans werden die 14 rechtskräftigen Gebiete abgelöst. Bestehende Windkraftanlagen behalten Bestandsschutz, liegen aber planungsrechtlich oft außerhalb der neuen Kulisse – oder innerhalb eines erweiterten Gebiets wie W-23 Mittelberg.

Kann ich als Privatperson überhaupt etwas bewirken?

Ja. Die Bürgermeister der betroffenen Orte wurden unter Verschwiegenheit eingebunden – die direkte demokratische Legitimation für die Gebietswahl gibt es nicht. Jede Einzelstellungnahme wird dokumentiert und muss vom Gremium gewichtet werden.

Was bedeutet es, wenn ein Gebiet als Vorranggebiet festgesetzt ist?

Dann sind Ihre Einwände im späteren Genehmigungsverfahren stark eingeschränkt. Die Standortfrage ist dann planungsrechtlich geklärt. Der entscheidende Zeitpunkt für Widerspruch ist jetzt, im laufenden Beteiligungsverfahren – nicht später.

Wie reiche ich eine Stellungnahme korrekt ein?

Schriftlich an die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen oder formlos per E-Mail. Die Frist endet am 20. Juli 2026. Auf der Karte unten sehen Sie die konkreten Gebiete und können gezielt zu Ihrem Ort Stellung nehmen.

Keine Antwort gefunden?

Schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen, Ihre Stellungnahme präzise und fristgerecht zu formulieren.

Luftaufnahme von Windkraftanlagen in einem Waldgebiet

Ihre Stellungnahme bis zum 20. Juli 2026

Das Beteiligungsverfahren endet in wenigen Wochen. Laden Sie unsere Übersicht der 40 Vorranggebiete herunter und reichen Sie Ihre Einwände fristgerecht ein.