
Planung ohne Beteiligung? Ein Widerspruch.
Der 2. Entwurf des Regionalplans Windenergie liegt aus. 40 neue Vorranggebiete auf 7.483 Hektar – Ihre Stellungnahme bis zum 20. Juli 2026 entscheidet mit.


Lesen, prüfen, Stellung nehmen
Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie liegt aus. 40 neue Vorranggebiete, über 7.400 Hektar Fläche. Jetzt ist die Gelegenheit, Einwände einzureichen – bevor die Entscheidung gefallen ist.
40 Vorranggebiete im Detail
Jedes der 40 Gebiete aus dem 2. Entwurf hat eigene Grenzen, Größen und betroffene Gemeinden. Wir zeigen Ihnen die genaue Lage und den planungsrechtlichen Status.






Das sagen unsere Mitstreiter zum 2. Entwurf
Bürgermeister, Ortsvorsteher und Bürger haben den Plan geprüft. Ihre Einschätzung zu Flächenkulisse und Verfahren.
Die neue Fläche W-23 Mittelberg ist gegenüber dem alten W-10 massiv erweitert. Wir haben im Beteiligungsverfahren jetzt die letzte Chance, konkrete Einwände zu den Abstandsflächen zur Ortslage einzubringen.

Thomas Berger
Bürgermeister, Gemeinde Grabfeld
Dass 1,8 Prozent der Regionsfläche plötzlich für Windkraft ausgewiesen werden sollen, davon der Großteil im Wald – das hätte vor zwei Jahren noch niemand für möglich gehalten. Der Druck aus Erfurt ist enorm.

Dr. Martina Seidel
Ortsvorsteherin, Römhild
Was mich stört: Die Bürgermeister wurden unter Verschwiegenheit eingebunden. Eine richtige Diskussion in den Gemeinderäten gab es nicht. Jetzt sollen wir in wenigen Wochen Stellungnahmen abgeben, die den Plan für Jahre festlegen.

Jürgen Krämer
Gemeinderat, Milz
Unser Hof liegt direkt neben einem der neu ausgewiesenen Vorranggebiete. Im Genehmigungsverfahren haben wir dann kaum noch Einspruchsmöglichkeiten. Ich hoffe, dass viele Bürger die Frist bis zum 20. Juli nutzen.

Anne Wagner
Landwirtin, Hendungen
Die 40 Gebiete auf dem Prüfstand
Antworten auf die häufigsten Fragen zum 2. Entwurf und zum Beteiligungsverfahren.
Warum liegt der Großteil der neuen Flächen im Wald?
Der 2. Entwurf weist viele Flächen aus, die nach dem Thüringer Waldgesetz eigentlich für Windkraft gesperrt waren. Das ist kein Zufall – es ist eine planerische Entscheidung der Regionalen Planungsgemeinschaft, die Sie in Ihrer Stellungnahme kritisieren können.
Was passiert, wenn ich keine Stellungnahme einreiche?
Dann verzichten Sie auf Ihr gesetzliches Beteiligungsrecht. Nach dem 20. Juli 2026 entscheiden Landräte und Oberbürgermeister ohne Ihre Einwände. Der Plan wird für Jahre festgeschrieben – spätere Klagen sind deutlich schwieriger.
Bestehen alte Vorranggebiete aus 2012 fort?
Nein. Mit Inkrafttreten des neuen Plans werden die 14 rechtskräftigen Gebiete abgelöst. Bestehende Windkraftanlagen behalten Bestandsschutz, liegen aber planungsrechtlich oft außerhalb der neuen Kulisse – oder innerhalb eines erweiterten Gebiets wie W-23 Mittelberg.
Kann ich als Privatperson überhaupt etwas bewirken?
Ja. Die Bürgermeister der betroffenen Orte wurden unter Verschwiegenheit eingebunden – die direkte demokratische Legitimation für die Gebietswahl gibt es nicht. Jede Einzelstellungnahme wird dokumentiert und muss vom Gremium gewichtet werden.
Was bedeutet es, wenn ein Gebiet als Vorranggebiet festgesetzt ist?
Dann sind Ihre Einwände im späteren Genehmigungsverfahren stark eingeschränkt. Die Standortfrage ist dann planungsrechtlich geklärt. Der entscheidende Zeitpunkt für Widerspruch ist jetzt, im laufenden Beteiligungsverfahren – nicht später.
Wie reiche ich eine Stellungnahme korrekt ein?
Schriftlich an die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen oder formlos per E-Mail. Die Frist endet am 20. Juli 2026. Auf der Karte unten sehen Sie die konkreten Gebiete und können gezielt zu Ihrem Ort Stellung nehmen.
Keine Antwort gefunden?
Schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen, Ihre Stellungnahme präzise und fristgerecht zu formulieren.

Ihre Stellungnahme bis zum 20. Juli 2026
Das Beteiligungsverfahren endet in wenigen Wochen. Laden Sie unsere Übersicht der 40 Vorranggebiete herunter und reichen Sie Ihre Einwände fristgerecht ein.